Ein offenes Zahlungsziel bindet Kapital und belastet die Liquidität. Gleichzeitig ist es im B2B-Alltag unvermeidlich. Wer seine Rechte kennt — Verzugszinsen, Mahngebühren, gesetzliche Fristen — kann schneller kassieren und sich effektiv gegen Zahlungsverzug schützen.
Was ist das Zahlungsziel?
Das Zahlungsziel ist die Frist, innerhalb derer eine Rechnung beglichen werden muss. Es wird entweder vertraglich vereinbart oder ergibt sich aus dem Gesetz.
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 271, § 286, § 288 BGB) sowie das Handelsgesetzbuch (§ 353 HGB) die Grundregeln für Zahlungsfristen und Verzug.
Die gesetzliche Zahlungsfrist: 30 Tage
Seit der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (2011/7/EU) gilt im B2B:
- Ohne vertragliche Vereinbarung: Zahlung fällig nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung (oder Lieferung, wenn später)
- Mit vertraglicher Vereinbarung: maximal 60 Tage — bei größeren Unternehmen; für öffentliche Auftraggeber gilt eine Obergrenze von 30 Tagen (ausnahmsweise 60 mit Begründung)
- Längere Fristen sind grundsätzlich möglich, müssen aber ausdrücklich vereinbart werden und dürfen den Gläubiger nicht unangemessen benachteiligen
Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten dieselben Grundsätze, aber die Fristenlänge ist weniger strikt reguliert. In der Praxis wird eine sofortige Fälligkeit oder Zahlungsziel von 14 Tagen vereinbart.
Wann tritt Verzug ein?
Der Schuldner gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn:
- Das Zahlungsziel in der Rechnung klar benannt ist (Datum oder Frist) UND
- Dieses Datum überschritten wird
Bei unklarem oder fehlendem Zahlungsziel müssen Sie mahnen, um Verzug auszulösen. Deshalb: Tragen Sie immer ein konkretes Zahlungsdatum auf Ihre Rechnungen ein.
Verzugszinsen nach § 288 BGB
Ab Eintritt des Verzugs entstehen automatisch Verzugszinsen:
- Im B2B-Bereich: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
- Im B2C-Bereich: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst (Stand Anfang 2026: ca. 2,62 %). Im B2B ergibt sich damit ein Zinssatz von etwa 11,62 % pro Jahr.
Rechenbeispiel:
- Rechnung: 10.000 € netto
- Zahlungsziel überschritten um 45 Tage
- Zinssatz: 11,62 % p.a.
- Verzugszinsen = 10.000 × 11,62 % × (45 / 365) = 143,26 €
Sie müssen diese Zinsen nicht ankündigen — sie entstehen von Gesetzes wegen ab dem Tag des Verzugseintritts.
Die 40-Euro-Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB)
Seit 2014 steht B2B-Gläubigern zusätzlich eine Pauschale von 40 € pro Rechnung zu, die sich im Verzug befindet — als Entschädigung für Einziehungskosten. Sie entsteht automatisch mit dem Verzugseintritt.
Wenn Ihre tatsächlichen Mahnkosten (Anwaltsgebühren, Inkasso) über 40 € liegen, können Sie den Mehrbetrag geltend machen.
Diese Pauschale ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Skonto auf Rechnungen
Skonto ist ein Preisnachlass, den Sie gewähren, wenn der Kunde sehr früh zahlt. Typische Formulierung:
„Zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto, oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto."
Das bedeutet: zahlt der Kunde innerhalb von 10 Tagen, darf er 2 % abziehen.
Wann lohnt sich Skonto?
Aus Kundensicht entspricht ein 2 % Skonto bei 20 Tagen Zahlungsbeschleunigung einem annualisierten Zinssatz von ca. 36 % — deutlich attraktiver als jedes Bankprodukt. Der Kunde hat also starken Anreiz zu zahlen.
Aus Ihrer Sicht kostet Skonto Marge, beschleunigt aber die Liquidität. Bei kleinen Margen oder straffer Liquiditätslage ist Skonto daher nur bedingt empfehlenswert.
So formulieren Sie Skonto auf der Rechnung
„Zahlungsziel: 30 Tage netto. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto."
Das Mahnwesen: dreistufiger Prozess
Wenn ein Kunde nicht zahlt, gehen Sie typischerweise diese Schritte:
Stufe 1: Zahlungserinnerung (freundlich)
Kurz nach Fälligkeit, per E-Mail:
„Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Rechnung Nr. [X] vom [Datum] über [Betrag] am [Fälligkeitsdatum] fällig war. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum + 7 Tage]. Falls die Zahlung bereits erfolgt ist, betrachten Sie diese Erinnerung als gegenstandslos."
Stufe 2: Erste Mahnung
Falls keine Reaktion nach 7–10 Tagen:
- Per E-Mail + Einschreiben
- Nennen Sie die Rechnung, den Verzugseintritt, die aufgelaufenen Zinsen
- Setzen Sie eine neue Frist (7–10 Tage)
Stufe 3: Letzte Mahnung / Inkasso
- Letzte Frist
- Ankündigung rechtlicher Schritte
- Übergabe an ein Inkassobüro oder Einleitung eines Mahnbescheidverfahrens
Der gerichtliche Mahnbescheid
Für unbestrittene Forderungen ist das Mahnbescheidverfahren beim zuständigen Amtsgericht schnell und günstig. Sie beantragen den Mahnbescheid online (www.online-mahnantrag.de), zahlen geringe Gerichtskosten, und der Schuldner hat 2 Wochen Zeit zu widersprechen — tut er es nicht, wird der Bescheid vollstreckbar.
So schreiben Sie das Zahlungsziel auf Ihre Rechnung
Empfohlene Formulierung für B2B-Rechnungen:
„Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum [konkretes Datum] auf das unten genannte Konto. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig."
Invoice Creator fügt diese Klausel automatisch in jede Rechnung ein und berechnet das Fälligkeitsdatum auf Basis des von Ihnen konfigurierten Zahlungsziels. Für Freiberufler und Selbstständige bedeutet das: rechtskonforme Rechnungen ohne juristische Kenntnisse.