Rechnungs- Glossar
Alle wichtigen Begriffe zu Rechnung, Angebot, Umsatzsteuer und Pflichtangaben nach § 14 UStG, klar und verständlich erklärt.
- Rechnung
- Angebot
- Proforma-Rechnung
- Umsatzsteuer (USt)
- Nettobetrag
- Bruttobetrag
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
- Vorsteuerabzug
- USt-IdNr.
- Steuernummer
- Reverse-Charge (§ 13b UStG)
- Freelancer / Freiberufler
- Anzahlung
- Zahlungsfrist
- Verzugszinsen
- Rechnungsnummer
- Kleinbetragsrechnung
- IBAN / BIC
- AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- XRechnung
- ZUGFeRD / Factur-X
- GoBD
- Zusammenfassende Meldung (ZM)
- Gutschrift / Stornorechnung
- ELSTER
- Rechnung
- Geschäftsdokument, das die Lieferung von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung dokumentiert. In Deutschland muss sie alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten und 10 Jahre archiviert werden.
- Angebot
- Schriftliches Verkaufsangebot, das nach Annahme durch den Kunden ein verbindlicher Vertrag wird. Abzugrenzen von der Proforma-Rechnung, die rein informativ ist.
- Proforma-Rechnung
- Informatives Dokument, das die Eigenschaften einer künftigen Rechnung darstellt, jedoch ohne buchhalterischen oder rechtlichen Wert. Wird im Export oder bei Vorauszahlungsanfragen genutzt.
- Umsatzsteuer (USt)
- Indirekte Steuer, die vom Unternehmer beim Kunden erhoben und an das Finanzamt abgeführt wird. Sätze in Deutschland: 19 % (Regelsatz), 7 % (ermäßigter Satz).
- Nettobetrag
- Betrag eines Geschäftsvorfalls ohne Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage für die USt.
- Bruttobetrag
- Vom Kunden zu zahlender Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer. Brutto = Netto × (1 + Satz/100).
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
- Sonderregelung für Selbstständige mit Vorjahresumsatz unter 22.000 € und voraussichtlichem Umsatz im laufenden Jahr unter 50.000 €. Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug.
- Vorsteuerabzug
- Recht, die auf Eingangsrechnungen gezahlte USt vom Finanzamt zurückzufordern. Setzt eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben voraus.
- USt-IdNr.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (DE + 9 Ziffern). Wird vom BZSt vergeben und für innergemeinschaftliche Geschäfte verwendet. Prüfbar im VIES.
- Steuernummer
- Vom Finanzamt vergebene Nummer (Format je nach Bundesland). Pflichtangabe auf jeder Rechnung, alternativ zur USt-IdNr.
- Reverse-Charge (§ 13b UStG)
- Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger (statt des Leistungserbringers) die Umsatzsteuer schuldet. Anwendbar bei B2B-Leistungen in andere EU-Staaten.
- Freelancer / Freiberufler
- Selbstständig Tätiger, der Leistungen ohne Weisungsbindung erbringt. In Deutschland Unterscheidung zwischen Freiberuflern (§ 18 EStG: Ärzte, Architekten, IT) und Gewerbetreibenden.
- Anzahlung
- Vorauszahlung bei Auftragserteilung, die beide Parteien rechtlich bindet. Muss separat fakturiert und auf der Schlussrechnung verrechnet werden.
- Zahlungsfrist
- Termin, bis zu dem die Rechnung beglichen werden muss. Standard in Deutschland: 14 oder 30 Tage. Nach BGB § 286 fällt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit.
- Verzugszinsen
- Zinsen auf nicht fristgerecht beglichene Rechnungen. B2B: Basiszinssatz + 9 %. B2C: Basiszinssatz + 5 %. Zusätzlich Mahngebühren möglich.
- Rechnungsnummer
- Eindeutige, fortlaufende Nummer (z. B. RE-2026-001). Lücken in der Sequenz können bei Betriebsprüfungen Nachfragen auslösen.
- Kleinbetragsrechnung
- Vereinfachte Rechnung für Beträge bis 250 € brutto (§ 33 UStDV). Reduzierte Pflichtangaben — keine Empfängerangabe, kein separater Steuerbetrag.
- IBAN / BIC
- International Bank Account Number und Bank Identifier Code. Bankdaten für SEPA-Überweisungen. Im Zahlungsblock der Rechnung anzugeben.
- AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Müssen wirksam einbezogen sein (Hinweis auf Rechnung oder Website, Möglichkeit der Kenntnisnahme).
- XRechnung
- Standardisiertes XML-Format für elektronische Rechnungen, Pflicht im öffentlichen Sektor (B2G) und ab 2025 im B2B-Bereich für Großunternehmen.
- ZUGFeRD / Factur-X
- Hybridformat, das ein PDF/A-3 mit eingebettetem strukturiertem XML kombiniert. Vom 1. Januar 2025 an als E-Rechnung in Deutschland zulässig.
- GoBD
- „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern.“ Anforderungen an die digitale Archivierung von Rechnungen und Buchungsbelegen.
- Zusammenfassende Meldung (ZM)
- Monatliche oder quartalsweise Meldung an das BZSt für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen. Pflicht bei Reverse-Charge-Geschäften.
- Gutschrift / Stornorechnung
- Dokument zur Korrektur oder Stornierung einer früheren Rechnung. Hat eine eigene fortlaufende Nummer und verweist auf die Originalrechnung.
- ELSTER
- Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung für die elektronische Steuererklärung, einschließlich der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
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