Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Als Unternehmer agieren Sie als Steuereinnehmer des Staates: Sie berechnen Ihren Kunden USt und führen diese ans Finanzamt ab — abzüglich der Vorsteuer, die Sie selbst bei Ihren Einkäufen gezahlt haben.
Umsatzsteuersätze 2026
| Satz | Prozentsatz | Anwendungsbereich | | --------------- | ----------- | --------------------------------------------- | | Regelsteuersatz | 19 % | Allgemeine Dienstleistungen, IT, Beratung | | Ermäßigter Satz | 7 % | Lebensmittel, Bücher, Personenverkehr | | Nullsatz | 0 % | Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhren |
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen:
- Keine USt auf Rechnungen
- Kein Vorsteuerabzug
- Pflichthinweis auf jeder Rechnung: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG"
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) beim Finanzamt einreichen:
- Monatlich: wenn die USt-Zahllast des Vorjahres > 7.500 €
- Vierteljährlich: wenn die Zahllast zwischen 1.000 € und 7.500 €
- Jährliche Erklärung: immer am 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28./29. Februar)
Innergemeinschaftliche Leistungen
Bei Leistungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in der EU gilt die Reverse-Charge-Regelung: Sie rechnen ohne USt ab und tragen beide USt-IdNrn. auf der Rechnung. Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer in seinem Land.
Praktische Tipps
- Eröffnen Sie ein separates Konto für vereinnahmte Umsatzsteuer
- Bewahren Sie alle Eingangsrechnungen für den Vorsteuerabzug auf
- Nutzen Sie ELSTER für die elektronische Übermittlung Ihrer Voranmeldungen
- Wechseln Sie rechtzeitig zur Regelbesteuerung, wenn Sie die Schwelle überschreiten
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